AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von ÜberNacht UG (haftungsbeschränkt) / „ÜberNacht - am Talbach“

Stand: Juni 2014

 

 

§ 1 Buchung/Mietvertrag

§ 2 Zahlungsbedingungen

§ 3 An- und Abreise

§ 4 Aufenthalt in der Ferienwohnung

§ 5 Haftung Mieter

§ 6 Haftung Vermieter

§ 7 Reiserücktritt durch den Mieter

§ 8 Rücktritt durch den Vermieter

§ 9 Internetnutzung

§ 10 Schriftform

§ 11 Salvatorische Klausel

§ 12 Allgemeines

 

 

§ 1 Buchung/Mietvertrag

Der Mietvertrag gilt als verbindlich geschlossen, wenn nach der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter (ÜberNacht UG (haftungsbeschränkt)) mindestens 50 Prozent der anfallenden Miete überwiesen ist. Davor besteht eine unverbindliche Vormerkung.

Zum Abschluss eines Mietvertrages gehört die Übermittlung des Namens, der Adresse und einer mobile Erreichbarkeit des Mieters an den Vermieter. 

Bei der telefonischen oder persönlichen mündlichen Buchung gilt der Mietvertrag nach Abgabe der Willenserklärung und die telefonische, persönliche oder schriftliche Bestätigung durch den Vermieter (ÜberNacht UG (haftungsbeschränkt)), als verbindlich geschlossen.

 

Bei der Buchung über ein Online-Portal, der Homepage von ÜberNacht UG (haftungsbeschränkt)(www.amtalbach.de), telefonisch oder auf einem anderen Weg, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als anerkannt.

Die AGB sind auf der Homepage ÜberNacht – am Talbach (www.amtalbach.de) einzusehen.

 

 

§ 2 Zahlungsbedingungen

Mindestens 50 Prozent des Mietpreises ist vorab bei der Buchung zu bezahlen - die Wohnung ist nach Zahlungseingang verbindlich reserviert. Die Restzahlung wird bis spätestens 14 Tage vor der Anreise fällig.  

Bei kurzfristiger Anreise ist die Gesamtmiete bei Ankunft, bei Buchungen bis 14 Tage vor dem geplanten Anreisetag ist die Gesamtmiete vorab per Überweisung, zu entrichten.

In Einzelfällen kann der Vermieter ohne Angabe von Gründen die Entrichtung des gesamten Rechnungsbetrages vorab einfordern. Der Vermieter behält sich die Stellung einer Mietkaution vor.

 

Hinweis zur gesetzlichen MwSt/Umsatzsteuer:

Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt/Umsatzsteuer i.H.v. aktuell 7 %.

Auf der ausgestellten Rechnung erfolgt entsprechend die separate Ausweisung/Aufführung der MwSt/Umsatzsteuer.

 

 

§ 3 An- und Abreise

Die Wohnung ist am Anreisetag frühestens ab 16 Uhr beziehbar und am Abreisetag bis längstens

10 Uhr verfügbar. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen, es muss zumindest das Reinigungsprogramm des vorhandenen Geschirrspülers gestartet, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein. Die Wohnung ist in einwandfreiem Zustand und ordnungsgemäß sauber und aufgeräumt an den Vermieter zu übergeben.

 

§ 4 Aufenthalt in der Ferienwohnung

Die Ferienwohnung darf nur von der in der Buchung aufgeführten Personenanzahl benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, gemäß dem aktuellen Tarif. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietbetrages oder eine Entschädigung besteht nicht.

Für Besucher, die nicht Gäste unserer Ferienwohnungen sind, erheben wir eine Kostenpauschale i.H.v. 5 Euro je Person/Tag. Wir bitten um entsprechende Mitteilung, falls Sie Besuch erwarten und um die Personenanzahl. (Die Saunabenutzung für Besucher ist nicht erlaubt/inkludiert).

 

Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen übertragen werden.

 

Der Mieter erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ferienwohnungen ÜberNacht UG (haftungsbeschränkt) sowie der Hausordnung einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung und/oder mit der verbindlichen Buchung i.S.d. § 1 dieser AGB.

 

Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

 

 

§ 5 Haftung Mieter

Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Die zugesicherte Standardausstattung des Mietobjektes umfasst: Innenmöblierung, Bad mit Dusche, Küche mit Herd, Kühlschrank, Geschirr, Tisch und Stühle für den Außenbereich.

Die Benutzung von zusätzlichen Einrichtungsgegenständen wie z.B. Spülmaschine, Waschmaschine, Trockner, Fernseher, Stereoanlage, sonstige Multimediageräte, Bügeleisen, elektrische Kleingeräte in der Küche, Grill, Staubsauger, Sauna, WLAN/Internet etc. stehen dem Mieter kostenlos zur Verfügung.

Der unvorhersehbare oder kurzfristige Ausfall eines solchen Gerätes/Einrichtung begründet dabei keinen Minderungsanspruch der Miete.

 

Der Mieter ist verpflichtet, Mängel des Mietobjekts dem Vermieter anzuzeigen und sich gegebenenfalls vor Ort protokollieren zu lassen. Es reicht nicht aus, den Mangel erst bei oder nach dem Auszug beim Vermieter anzuzeigen. Den Mieter trifft eine Schadenminderungspflicht für den Fall auftretender Leistungsstörungen. Verstößt er gegen die Verpflichtung, eventuell auftretende Schäden zu vermeiden oder gering zu halten, so sind jegliche Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter ausgeschlossen und können Schadensersatz des Vermieters gegen den Mieter begründen. Als Mängel des Mietobjektes gelten nur solche, die bereits am Tag des Einzugs vorhanden waren. Für die rechtzeitige Mängelrüge sowie das Vorhandensein des behaupteten Mangels ist der Mieter beweispflichtig.

Der Vermieter ist verpflichtet, den angezeigten Mangel in angemessener Frist zu beseitigen. Hierbei ist Abhilfe nach ortsüblichen Maßstäben zu leisten. Die Aufbewahrung von Wertgegenständen im Mietobjekt und auf dem Gelände des Vermieters sowie Fahrzeuge und mitgebrachte Gegenstände die im öffentlichen Verkehrsraum oder im Abstellraum des Vermieters abgestellt sind, erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters. Der Vermieter trifft im Falle des Verlustes, des Diebstahls oder der Beschädigung keine Haftung.

Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar, den Gemeinschaftseinrichtungen oder technischen Anlagen und auch z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Der Mieter wird für während der Mietzeit entstandene Schäden oder Fehlbestände beim Inventar und Mobiliar ohne Verschuldensnachweis haftbar gemacht. Es gilt das Verursacherprinzip/-haftung.

 

Der Mieter und die von ihm angemeldeten Personen sind verpflichtet, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln. Auch das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und ist nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt beim Vermieter.

 

 

§ 6 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser-, Strom- sowie ggf. Internetversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

Die Haftung des Vermieters ist auf die maximale Höhe des bereits bezahlten Mietpreises beschränkt.

Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten Sachen jeglicher Art. Er haftet auch nicht für Personen- oder Sachschäden.

 

Der Vermieter haftet für die Beschaffenheit des Mietgegenstandes, die gemäß Internetauftritt zugesagt wurden. Die Haftung des Vermieters für schuldhaft verursachte Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist auf den dreifachen Mietzins beschränkt, sofern der Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Eine Haftung des Vermieters für höhere Gewalt scheiden aus.

 

Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter wegen mangelhafter Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung muss der Mieter innerhalb eines Monats nach der vertraglich vereinbarten Beendigung des Mietverhältnisses bei dem Vermieter schriftlich geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er ohne sein Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert wurde. Der Gerichtsstand richtet sich nach geltendem Recht.

 

 

§ 7 Reiserücktritt durch den Mieter

Dem Mieter wird bis zum Mietbeginn ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt. Ein Rücktritt von der Reise muss dem Vermieter schriftlich mitgeteilt werden.

Für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen kann der Vermieter Ersatz verlangen.

Somit werden bei Rücktritt vom Mietvertrag bis zum 60. Tag vor Mietbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro berechnet. Bis zum 30. Tag vor Mietbeginn sind 50 Prozent der Gesamtkosten fällig. Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ab dem 30. Tage vor Anreise, vorzeitiger Beendigung oder bei Nichtanreise ist der Gesamtmietbetrag fällig.

Für die genannten Zeitpunkte ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter ausschlaggebend. Auch hat der Mieter keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Miettage.

Es kann, wenn der Vermieter damit einverstanden ist, als Ersatz auch ein anderer adäquater Mieter benannt werden. Sollte es mit diesem Ersatzmieter zum gleichen Umfang (Mietdauer und Personenanzahl) zum verbindlichen Mietvertrag kommen, so kann dem ursprünglichen Mieter der bereits bezahlte Mietpreis wieder erstattet werden. Sollte es zu Abweichungen zwischen dem bestehenden und neuen Mietvertrag kommen, hat der Erstmieter die Differenz zu tragen. Diese wird von der bereits überwiesenen Anzahlung abgezogen.

Eine Auflösung des Mietvertrages in gegenseitigem Einvernehmen ist jederzeit möglich.

Wir empfehlen den Abschluss eines Reiseschutzes / einer Reiserücktrittversicherung.

 

 

§ 8 Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage von Seiten des Vermieters, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit des Vermieters) sowie andere nicht zu vertretende Umstände, die eine Erfüllung des Mietvertrages unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der bereits bezahlten Mietkosten. Bei berechtigtem Rücktritt durch den Vermieter entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

 

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist. 

 

 

§ 9 Internetnutzung

Der Mieter kann den per Username/Passwort geschützten WLAN-Zugang nutzen, ist aber verpflichtet, keine fremden Schutzrechte (z. B. Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, Datenbankrechte etc.) zu verletzen, keine kostenpflichtige Dienste -auf Kosten des Internetzugangsinhabers zu nutzen (z.B. Musik- oder Filmdateien herunterzuladen etc.), keine Dienste zum Abruf oder zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Informationen zu nutzen und keine Inhalte verleumderischen, beleidigenden oder volksverhetzenden Charakters zu verbreiten oder gegen sonstige Gesetze oder Verordnungen zu verstoßen.


Der Vermieter stellt dem Mieter deshalb den Internetzugang nur authentifiziert zur Verfügung und wird gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) dessen Verbindungsdaten speichern bzw. speichern lassen. Im Falle eines rechtswidrigen Gebrauchs des Internetzugangs wird somit der Mieter haftbar gemacht. Insofern muss die Zugangsidentifikation zum WLAN vom Mieter besonders sorgfältig verwahrt werden, damit sie keinen Dritten zugänglich ist.

 

 

§ 10 Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung bzw. mit der verbindlichen

Schließung des Mietervertrages (siehe § 1).

 

 

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.

 

 

§ 12 Allgemeines

Alle Wohnungen sind Nichtraucherwohnungen in die Haustiere nicht mitgebracht werden dürfen.

Sollte vom Mieter oder von seinen Begleitpersonen gegen das in den Wohnungen bestehende, ausdrückliche Rauchverbot oder Tierverbot verstoßen und entsprechende Reinigungsmaßnahmen von Vermieterseite notwendig werden, um den Zustand zu beseitigen, so werden dem Mieter als Verantwortlichen Kosten i.H.v. mind. 150 Euro in Rechnung gestellt (Preis incl. aktueller MwSt).

Die Kosten sind für zusätzlichen Reinigungs- und Zeitaufwand durch das Reinigungspersonal, spezielle Reinigungsgeräte/Luftreiniger und Reinigungsmittel sowie notwendige Reinigungen der Einrichtung, etc.

Bei der Nutzung von Kerzen, Teelichtern (in Wohnung und/oder Freisitz) und des vom Vermieter zur Verfügung gestellten Lotusgrills (nur für Außenbereich/Freisitz), sowie das Rauchen im Freien (Freisitz) ist dafür Sorge zu tragen, dass durch die offene Flamme, Abstrahlwärme oder Glut nichts entzündet oder beschädigt wird.

Die Nutzung von Fonduegeräten, Tischgrills, „Heiße Stein“ Tischgeräte und ähnliche Geräte sowie Fritteusen aller Art ist im Innen-/ und Außenbereich nicht gestattet.

Ein mitgebrachter Grill (Elektro-, Gas- oder Holzkohlegrill) darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters benutzt werden. Offenes Feuer ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Der Mieter hat sich im Umgang mit Strom/Heizung so zu verhalten, dass unnötige Kosten für Strom oder Heizung vermieden bzw. auf das notwendige/normale Maß beschränkt werden. D.h. das z.B. beim Verlassen der Wohnung die Licher und/oder TV Geräte ausgeschaltet werden etc.

Eine mögliche Kautionsstellung bleibt dem Vermieter jederzeit vorbehalten.

Die Nachtruhe ist einzuhalten, diese beginnt ab 23.00 Uhr und gilt für den Innen- und Außenbereich.

Die Sauna steht unseren Gästen grundsätzlich im Zeitraum 09.00 Uhr bis 22.30 Uhr zur Verfügung.

 

Gerichtsstand bei einem eventuellen Rechtsstreit ist Offenburg.